Förderanträge Greifswald

Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft

Gebühren für die Nutzung kommunaler Sportstätten werden nach der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhoben.
Von den Gebühren befreit sind Trainingsgruppen mit Kindern und Jugendlichen,
die in Greifswalder Sportvereine organiert sind.

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Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Die Sportförderung soll vorrangig Kindern und Jugendlichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine sportliche Betätigung ermöglichen und die eigenverantwortlichen Sportvereine unterstützen.

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Sportförderrichtlinie

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Antrag auf Nutzung kommunaler Sportstätten

Die Vergabe kommunaler Sportstätten für Trainings- und Wettkampfbetrieb erfolgt im Amt für Bildung, Sport und Wohngeld. Auskunft über die Belegung kommunaler Sportstätten erhalten Sie unter

Tel. :      03834 85362766 oder
E-Mail : r.melms@greifswald.de

Formlose Anträge mit erforderlichen Informationen können
per Mail an :

bildung-sport-wohngeld@greifswald.de
als Fax unter 03834 85362762

oder per Post an :

Amt für Bildung, Sport und Wohngeld
Markt 15
17489 Greifswald

gesendet werden.

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Belegung der kommunalen Sporthallen in Greifswald

Sporthalle Greifswald
Belegung Wochentage
gültig bis 20.03.2020
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Belegung Wochenende
gültig bis 28.12.2029
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Sportverbände

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